Rechtsprechung
RG, 30.09.1935 - 3 D 527/35 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann nach § 60 StGB. Schutzhaft, die der Strafverfolgung gedient hat, auf die Strafe angerechnet werden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 69, 327
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 06.11.1952 - 3 StR 402/52
Raubtatbestand - Faustschläge - Vertreiben eines Begleiters
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG München II, 24.02.1967 - 12 Ks 1/66
Wilhelm Zoepf
Diese Bedeutung des Begriffs "Untersuchungshaft" nach § 60 StGB ist durch die reichsgerichtliche Rechtsprechung gesichert (…vgl. RGSt. 3, 265 - Urt. v. 21.Januar 1881 Rep.21730/80;… RGSt. 38, 182 - Urt. v. 6.Oktober 1905 Rep.6717/04; RGSt. 69, 327 - Urt. v. 30.September 1935 3 D 527/35 - für die "Schutzhaft"). - BGH, 17.09.1953 - 4 StR 791/52
Rechtsmittel
Das gilt in gleichem Masse von der Polizeihaft (RGSt 69, 327; RG DR 1939, 988 Nr. 5; RG HRR 1939 Nr. 390 und 1278), von einer im Auslande erlittenen Auslieferungshaft (RGSt 38, 182) und von der durch eine Besatzungsmacht verhängten Internierung (OGHSt 1, 104 f, 151 f, 173); gleichwohl ist die Anrechenbarkeit auch solcher Freiheitsentziehungen - unter Voraussetzung ihres Zusammenhanges mit der abgeurteilten Straftat - in der Rechtsprechung anerkannt.
- BGH, 19.01.1965 - 1 StR 463/64
Verbot der Doppelbestrafung - Verjährungsfrist für Beihilfe zum Mord - …
Sie läßt eine nähere Untersuchung darüber vermissen, ob diese Haft nicht ganz oder teilweise auch wegen der Handlungen angeordnet worden war, die hier abgeurteilt worden sind (vgl. RGSt 69, 327; OGHSt 1, 95, 104 f und 150; BGHSt 4, 325, 326) [BGH 17.09.1953 - 4 StR 791/52]. - BGH, 09.10.1974 - 2 StR 350/74
Abgrenzung zwischen Versuch und strafloser Vorbereitungshandlung bei der …
Da sie somit noch nicht begonnen hatten, auf den Willen des Opfers einzuwirken, war das Unternehmen nicht über das Vorbereitungsstadium hinausgediehen (vgl. RGSt 69, 327). - BGH, 07.04.1959 - 1 StR 627/58
Rechtsmittel
Das setzt jedoch voraus, daß die Handlung wirklich oder - beim untauglichen Versuch - nach der Vorstellung des Täters bereits einen Angriff gegen das geschützte Rechtsgut enthält, derart, daß dieses Rechtsgut unmittelbar gefährdet und der Eintritt des rechtlich mißbilligten Erfolgs im Anschluß an die entfaltete Tätigkeit nahegerückt wird (u.a. RGSt 69, 327, 328 f; 77.1, 162; BGH LM Nr. 6 zu § 43 StGB, Nr. 9 zu § 249 StGB). - BGH, 08.10.1958 - 2 StR 343/58
Rechtsmittel
Dies stellt bereits den Beginn der zum Raub an F. gehörenden Wegnahmehandlung dar (BGHSt 3, 297; RGSt 69, 327). - BGH, 04.11.1955 - 2 StR 300/55
Rechtsmittel
Denn der Angeklagte hat mit diesem seinem Tun die nahe Möglichkeit geschaffen, den Bruch des fremden Gewahrsams mit Gewalt durchzuführen (vgl BGHSt 3, 297; BGH NJW 52, 514; RGSt 69, 327). - BGH, 22.10.1953 - 1 StR 453/53
Rechtsmittel
Erfolgte sie wegen der durch das Landgericht abgeurteilten Straftaten, wie der Beschwerdeführer vorbringt, so ist sie anrechenbar (BGH Urteil 4 StR 791/52 vom 17. September 1953 - zum Abdruck bestimmt - RGSt 69, 327; OGHSt 1, 95, 104 f; 1, 150, 152). - BGH, 27.10.1965 - 2 StR 337/65
Rüge der Verletzung von Aufklärungspflichten - Rüge der unzulässigen Verwertung …
Den von der Revision angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts liegt eine Rechtsauffassung zugrunde, die schon dieses in späteren Erkenntnissen, so in RGSt 69, 327, 329; 71, 53,nicht aufrechterhalten hat, und die auch der Bundesgerichtshof nicht teilt, wie sich aus der zur Revision des Mitangeklagten S. angezogenen Entscheidung BGHSt 2, 380 ergibt. - BGH, 20.01.1965 - 2 StR 550/64
Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung - Das Ergebnis der Hauptverhandlung - …